Kostenlose Immobilienbewertung – 2 bis 3 Minuten und Sie kennen den Wert

Kostenlose Immobilienbewertung –
2 bis 3 Minuten und Sie kennen den Wert

 

 

Ermitteln Sie schnell und einfach online den Wert Ihrer Immobilie – unabhängig vom Standort, mit nur wenigen Schritten. Für die Berechnung des aktuellen Werts benötigen wir lediglich einige Eckdaten zu Ihrer Immobilie.

Kürzliche Echtzeit-Immobilienbewertungen

AdressePLZJahrPreis/qmTypDatum
Kolpingstraße 7225019113.110,80Haus19.03.2024
Beethovenstrasse 7253519952.211,89Haus19.03.2024
Horststraße 4639719502.907,27Haus19.03.2024
Schwabenstraße 4639519562.553,44Haus19.03.2024
Therese-Danner-Platz, 8063619988.033,93Wohnung18.03.2024
Hofmauerstraße, Weil der Stadt, Deutschland7126319663.922,56Haus18.03.2024
Hamelmannstraße, Dortmund, Deutschland4414119701.880,32Haus18.03.2024
Plattlinger Straße 8147920149.133,91Wohnung18.03.2024
Heuweg, Ludwigsburg, Deutschland7163419924.465Wohnung17.03.2024
Peter-Thumb-Straße 7910019723.162,53Wohnung16.03.2024
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Wie funktioniert die kostenlose Immobilienbewertung?

Die Bewertung erfolgt mittels eines Online-Tools in drei Schritten:

Online-Wertermittlung1. Geben Sie einfach die abgefragten Daten zu Ihrer Immobilie in die vorgesehenen Felder des Online-Formulars ein.

Konkret werden bei diesem Schritt relevante wertbestimmende Faktoren zu Ihrer Immobilie abgefragt. Zunächst wird der Typ der Immobilie bestimmt, darauffolgend spezifische Eigenschaften, wie Flächen, Baujahr und einige Ausstattungsmerkmale. Je präziser Ihre Daten, desto zutreffender die Preisermittlung. Zu den benötigenden Daten zählt auch eine genaue Adresse des Objekts, da die Online-Bewertung eine algorithmische Auswertung der Lage beinhaltet. Ihre Angaben werden nicht weitergegeben und streng nach den Vorgaben der DSGVO behandelt.

2. Anhand einer umfassenden Wohnmarktanalyse berechnen wir mit moderner KI einen realistischen Preisrahmen für Ihre Immobilie

Wohnkomplex ChartsIm Hintergrund findet eine KI-gestützte Berechnung anhand vergleichbarer Objekte und einer breiten Basis marktrelevanter Daten statt, um einen realistischen und aktuellen Preisrahmen für Ihre Immobilie zu bestimmen.

3. Das Ergebnis erhalten Sie sofort nach der Auswertung bequem als persönliche E-Mail

Der gesamte Vorgang nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Sofort nach der Auswertung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihrem Resultat.

Wie präzise ist die kostenlose Online-Immobilienbewertung?

Online-Bewertungen können tatsächlich erstaunlich genaue Ergebnisse bringen. Dennoch kann es auch Fälle geben, bei denen die Ergebnisse deutlich vom wirklichen Markt abweichen. Es gilt zu bedenken, dass bei einer kostenlosen Online-Immobilienbewertung natürlich niemand die Immobilie persönlich betritt und anschaut. Auch wenn viele Details betrachtet werden, werden unter Umständen einige besondere Eigenschaften einer Immobilie – wertmindernd oder werterhöhend – bei einer kostenlosen Immobilienbewertung nicht berücksichtigt oder erst gar nicht bemerkt.

Eine online durchgeführte kostenlose Immobilienbewertung kann daher lediglich ein erster Anhaltspunkt für einen realen Marktwert sein, der nachfolgend durch eine professionelle Wertermittlung bestätigt wird oder unter Umständen korrigiert werden muss. Die Online-Bewertung ist geeignet für jene, die einen Verkauf in Erwägung ziehen, aber keine Orientierung in Bezug auf einen möglichen Verkaufspreis haben und eine grobe Einschätzung wünschen, bevor sie weitere Schritte unternehmen.

Professionelle Wertermittlung bei konkreter Verkaufsabsicht

Eine präzise Immobilienbewertung erfordert eine Besichtigung vor Ort

Falls Sie bereits konkrete Absichten haben, Ihre Immobilie zu verkaufen und für diesen Zweck eine präzise Einschätzung des Marktwerts benötigen, ist eine genauere Bewertung nötig. Am besten engagieren Sie hierfür einen Immobilienmakler oder einen Sachverständigen für eine professionelle Wertermittlung, die alle Rahmenbedingungen und spezielle Umstände Ihrer Immobilie berücksichtigt.

Immobilienbewertung für einen Verkauf in München und Umgebung

Haben Sie eine Immobilie in München, die Sie verkaufen möchten, nehme ich als Immobilienmakler für München natürlich gerne direkt eine professionelle Bewertung vor Ort vor.  Die Vor-Ort-Bewertung Ihrer Immobilie in München und Umland ist für Sie kostenfrei!


Ihre Schritte beim Immobilienverkauf mit Fischer Immobilien

Erstkontakt – Vor-Ort-Besichtigung – Immobilienbewertung – Verkäuferberatung → erfolgreicher Verkauf

FischerImmobilien0811. Schritt: Erstkontakt und Terminvereinbarung

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch über Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück.

Vereinbaren Sie mit mir einfach einen kostenfreien vor-Ort-Termin für die Bewertung Ihrer Immobilie in München oder Umgebung.

Kontaktieren Sie mich dazu über unser Kontaktformular oder telefonisch über die +49 89-131320.

FischerImmobilien0562. Schritt: Besichtigung vor Ort

Zum vereinbarten Termin werde ich mit Ihnen Ihre Immobilie vor Ort begehen und mit einem objektiven und frischen Blick auf die Immobilie wertmindernde wie auch wertsteigernde Eigenschaften einordnen.

Bauliche Besonderheiten, wie eine ungewöhnliche Raumaufteilung oder etwaige Mängel haben ebenso Einfluss auf den Preis wie beispielsweise eine besondere Ausstattung. Eine realistische Bewertung, die alle Umstände und Rahmenbedingungen berücksichtigt, ist nur durch eine Besichtigung vor Ort möglich.

Auch relevante Fragen können gleich schnell und persönlich vor Ort geklärt werden.

FischerImmobilien0693. Schritt: Immobilienbewertung

Abhängig von der Immobilie kommen verschiedene Standard-Bewertungsverfahren zum Einsatz. Auch wird grundsätzlich die aktuelle Marktlage betrachtet.

Nachdem ich die Immobilie gesehen und alle nötigen Faktoren zur Bewertung zusammengeführt habe, teile ich Ihnen persönlich oder per E-Mail den aktuellen Verkehrswert und den möglichen Rahmen für den optimalen Angebotspreis im Fall eines Verkaufs mit.

Die Immobilienbewertung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

Vereinbarung Makler4. Schritt: Verkäuferberatung und Vermittlungsauftrag

Wenn Sie an diesem Punkt nun ernsthaft den Verkauf Ihrer Immobilie überlegen, berate ich Sie natürlich gerne hinsichtlich der notwendigen Schritte, einem geeigneten Vermarktungskonzept und einer passenden Preisstrategie.

Sagt Ihnen unser Vorgehen und unsere Strategie zu und möchten Sie jetzt Fischer Immobilien mit dem Verkauf Ihrer Immobilie betrauen, ist der nächste Schritt der Vermittlungsauftrag bzw. der Abschluss eines Makleralleinauftrags. In der Folge übernehmen wir den professionellen Vertrieb Ihrer Immobilie und kümmern uns für Sie um einen stressfreien Verkauf.


 

FAQs zur Immobilienbewertung

Das Thema Immobilienbewertung an sich geht natürlich weit über die Ermittlung eines Preises anhand einer kostenlosen Online-Immobilienbewertung hinaus. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Immobilienbewertung:

Immobilienbewertung
Welchen Geldwert hat eine Immobilie?

Letztlich interessiert bei einer Immobilienbewertung der Preis, zu dem die Immobilie am Markt angeboten werden kann. Ein absoluter Preis für eine Immobilie jedoch lässt sich vor einem Verkauf niemals exakt angeben; dieser wird erst ersichtlich, wenn sich Verkäufer und Käufer bei einem konkreten Objekt auf den Verkaufspreis geeinigt haben. Immobilienbewertungen sind daher immer mehr oder weniger treffgenaue Schätzungen. Denn, wie bei allen anderen Gütern und Dienstleistungen im Marktgeschehen, richtet sich der Preis nach Angebot und Nachfrage. Und bereits im Vorfeld einen in etwa zutreffenden Wert einzuschätzen, der sich beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung auch tatsächlich realisieren lässt, ist eine vielschichtige Angelegenheit und erfordert viel Know-how. Denn jede Immobilie ist letztlich einzigartig. Und es gibt viele einzelne Faktoren, die im Zusammenspiel den konkreten Objektwert ergeben. Der Ort, die Lage, Ausstattung, Baujahr, bauliche Details, Größe, Zustand usw. all diese Faktoren werden bei verschiedenen Bewertungsverfahren betrachtet und ergeben schließlich einen Markt- bzw. Verkehrswert für eine Immobilie. Daher werden in Preistabellen der Gutachterausschusse häufig +/- 15% bei den Preisangaben hinzugefügt.

ImmobilienanalyseGrundsätzlich gibt es drei normierte Verfahren, die je nach Fall bei der Immobilienbewertung Anwendung finden und derer sich auch Gutachter, Sachverständige und Immobilienmakler normalerweise bedienen. Diese Verfahren sollen den Verkehrswert bestimmen, also denjenigen Preis, der bei einem Verkauf der Immobilie am Stichtag ziemlich sicher erzielbar wäre. Je nach Immobilie und Situation ist vorzugsweise eines der Verfahren das Mittel der Wahl.

Hier eine kurze Gegenüberstellung der Verfahren und wann welches zum Einsatz kommt:

Vergleichswertverfahren

Bei Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, baugleichen Reihenhäusern und Eigentumswohnungen verwendet man für gewöhnlich das Vergleichswertverfahren. Hier werden ähnliche, kürzlich verkaufte Häuser und die hierfür erzielten Verkaufspreise als Vergleichsbasis herangezogen und daraus der Verkehrswert des fraglichen Objekts abgeleitet. Wie verlässlich der ermittelte Wert ist, gründet sich natürlich vor allem auf die Anzahl der Vergleichsobjekte, auf die man sich beziehen kann und wie ähnlich diese dem fraglichen Objekt wirklich sind. Oft ist es aber so, dass keine oder zu wenige vergleichbare Objekte da sind, die kürzlich und in ähnlicher Lage verkauft worden sind, so dass man mit dem Vergleichswertverfahren nicht weit kommt. Dann muss man auf die weiteren Verfahren zurückgreifen, sofern sich damit aussagekräftige Werte ermitteln lassen.

Ertragswertverfahren

Bei vermieteten Objekten, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien o. ä. geht es normalerweise hauptsächlich um die Erzielung von Renditen, nicht um Eigennutzung. Soll der Wert solcher Immobilien ermittelt werden, achtet man daher nicht so sehr auf den Sachwert, wichtig ist vielmehr der Ertrag, der mit der Immobilie erzielbar ist. Der Ertragswert des Gebäudes wird dabei hauptsächlich durch eine geeignete Berechnungsmethode aus den tatsächlich erzielten Mieteinnahmen berechnet. Der eigentliche Immobilienwert ergibt sich beim Ertragswertverfahren dann aus einer Kombination des Gebäudeertragswerts und dem Bodenwert des Grundstücks.

Sachwertverfahren

Dieses Verfahren kommt meist dann zum Einsatz, wenn mit Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren kein vernünftiger Immobilienwert ermittelbar ist. Beim Sachwertverfahren wird die Immobilie hauptsächlich mittels der Gebäudeherstellungskosten und dem gegenwärtigen Wert der Bausubstanz ermittelt. Beim Sachwertverfahren wird zunächst ermittelt, wieviel ein fiktiver Neubau der Immobilie kosten würde. Dann werden Alter und Renovierungsgrad des Gebäudes berücksichtigt und anhand dessen der Gebäudewert angepasst. Der Sachwert ergibt sich dann durch die Frage, welche Kosten bei einer Wiederherstellung des Objektes im aktuellen Zustand entstehen würden. Im Endeffekt repräsentiert der Sachwert also einen „Wiederbeschaffungs-“ oder „Reproduktionswert“. Natürlich sind der Bodenwert des Grundstücks sowie der Herstellungswert etwaig vorhandener Außenanlagen beim Sachwertverfahren ebenfalls als Werte berücksichtigt.

Immobilie bewerten
Bewerten darf theoretisch jeder, aber wie verlässlich sind die Ergebnisse?

Bei dieser Frage kommt es darauf an, für welchen Zweck und wie verlässlich eine Immobilienbewertung sein soll. Denn theoretisch darf jeder Immobilien bewerten. Gesetzlich geschützt sind nicht einmal Bezeichnungen wie Sachverständiger oder Gutachter, so dass man sich durchaus vorher darüber informieren sollte, wem man die Bewertung seiner Immobilie überlässt.

In manchen Situationen, wie wenn eine Immobilienbewertung für die Bank oder für einen Rechtsstreit bei Gericht gebraucht wird, ist ohnehin eine Gutachter-Wertermittlung erforderlich. Dann muss man darauf achten, dass dieser registriert bzw. gerichtlich zertifiziert ist.

Bei einem Immobilienverkauf kann auch ein Immobilienmakler oder ein freier Sachverständiger den Job übernehmen. Letztere sind meist günstiger als ein Gutachter, Immobilienmakler übernehmen eine Immobilienbewertung meistens kostenfrei im Rahmen ihres Maklerauftrags und liefern in der Regel ebenfalls zuverlässige Einschätzungen. Immobilienbewertungen von Maklern oder freien Sachverständigen werden allerdings nicht als gerichtstauglich anerkannt, im Fall eines Rechtsstreits ist eine Gutachter-Wertermittlung durch einen gerichtlich zugelassenen Gutachter erforderlich.

Immobilie erben
Bei Immobilienerbschaften braucht es oft aus steuerlichen Gründen eine Bewertung

Bei einer Immobilienerbschaft muss der Wert der Immobilie manchmal aus mehreren Gründen festgestellt werden. Zum einen muss zum Beispiel bei Erbengemeinschaften ermittelt werden, wieviel die Immobilie wert ist, um den Anteil der Immobilie an der gesamten Erbmasse zu bestimmen, um dann „fair zu verteilen“. Genauso muss man wissen, wieviel die geerbte Immobilie wert ist, wenn man sie verkaufen will. Auch ist der Immobilienwert entscheidend, wenn es um die Erbschaftssteuer geht. Diesen Aspekt wollen wir hier etwas ausführlicher betrachten:

Immobilienbewertung bei Erbschaftssteuer

Bei einer Erbschaft verlangt der Fiskus bei einer Überschreitung der gesetzlichen Freibeträge (Ehepartner 500.000 €, Kind 400.000 € usw.) eine Erbschaftssteuer. Wird eine Immobilie vererbt, zählt der Verkehrswert der Immobilie als Geldbetrag und wird zusammen mit evtl. vorhandenem Geldvermögen als Erbmasse behandelt.

Den Verkehrswert setzt das Finanzamt nach einem der oben genannten Verfahren, Vergleichs- Ertrags- oder Sachwertverfahren an, je nach Fall. Das Finanzamt bewertet dabei jedoch nur nach Dokumentangaben und nicht dadurch, dass sich jemand die Immobilie anschauen würde.

Änderungen der Bewertungsregelungen 2023

Speziell, wenn das Finanzamt vererbte Objekte nach einer Bewertung per Ertragswert- oder Sachwertverfahren einstuft, könnte es nun deutlich teurer werden als zuvor. Denn nach einer gesetzlichen Neuregelung ab Januar 2023 haben sich einige Berechnungsansätze für diese Verfahren geändert, wodurch der Gesetzgeber erreichen will, dass sich die festgestellten Preise näher am tatsächlichen Marktwert orientieren.

Große Steuerunterschiede abhängig vom Verfahren möglich

Es kann zudem große Unterschiede machen, welches Verfahren das Finanzamt für die Bewertung heranzieht. In einem Fall aus der eigenen Praxis bewertete das Finanzamt ein 3-Parteien-Mehrfamilienhaus nach dem Ertragswertverfahren, wobei zunächst die Zuordnung nicht ganz klar war. Es hätte z. B. auch als Reihenhaus für die Eigennutzung eingestuft werden können, was eine Bewertung nach dem Sachwertverfahren bedeutet hätte. Nach Klärung des Sachverhalts mit dem Finanzamt wurde das Objekt als Mehrfamilienhaus nach Ertragswert bewertet, was gerade in diesem Fall einen großen steuergünstigen Effekt hatte. Wäre das Objekt als Sachwert behandelt und als solcher bewertet worden, wäre bei der spezifischen Bebauung und Grundstücksgröße in etwa der doppelte Erbschaftssteuerbetrag fällig geworden.

Wann verwendet das Finanzamt welches Bewertungsverfahren?

Vergleichswertverfahren: Das Vergleichswertverfahren kommt hauptsächlich bei Ein- und Zweifamilienhäusern zur Anwendung sowie bei Eigentumswohnungen und Grundstücken. Dabei orientiert sich die Werteinstufung daran, welcher Verkaufspreis beim Verkauf ähnlicher Objekte in der regionalen Gegend erzielt wurde.

Ertrags­wert­verfahren: Bei diesem Verfahren kommt es vor allem auf die Erträge, die durch die Nutzung des Objekts erwirtschaftet werden an, wie z. B. Mieteinnahmen. Auch, der Zeitrahmen, in dem das Objekt noch wirtschaftlich genutzt werden kann sowie der Grundstückswert spielen eine wichtige Rolle. Vor allem findet das Ertragswertverfahren Anwendung bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien.

Sach­wert­verfahren: Beim Sachwertverfahren sind vor allem der Gebäudewert (Gebäudeherstellungskosten und gegenwärtiger Wert der Bausubstanz) und der Grundstückswert relevant. Es kommt vor allem bei Objekten zum Einsatz, die hauptsächlich selbstgenutzt sind und bei denen es keine oder keine verlässlichen Vergleichswerte gibt und bei denen auch kein vernünftiger Ertragswert ermittelbar ist, etwa weil keine ortsüblichen Mieten zugeordnet werden können.

Nachprüfen bei der Erbschaftssteuer auf Immobilien lohnt sich

Überschreitet der Erbbetrag durch den durch das Finanzamt angesetzten Verkehrswert den gesetzlichen Freibetrag, wird eine Erbschaftssteuer fällig und es wird die Frage interessant, ob das Finanzamt mit einem korrekten Verkehrswert rechnet. Denn ein niedrigerer Verkehrswert bedeutet natürlich eine niedrigere Erbschaftssteuer.

Wie dargelegt, wird sich ein Finanzbeamte eine Immobilie nicht selbst anschauen, sondern anhand eines mehr oder weniger starren Standardverfahrens einen Verkehrswert festlegen. Dass der so ermittelte Wert weit daneben liegt, kommt nicht selten vor. Denn der wirkliche bauliche Zustand, die tatsächlich vorhandene Ausstattung und andere Faktoren werden dabei praktisch nicht berücksichtigt. Auch was das Grundstück angeht, erfolgt hier die Immobilienbewertung anhand der allgemeinen Bodenrichtwerte, wertmindernde Faktoren bei einem konkreten Grundstück, wie Ausrichtung oder Hanglage, finden keine Berücksichtigung.

Wenn daher bei der Erbschaftssteuer ein relevanter Betrag anfällt, sollte man sich nicht unbedingt auf die Ermittlung des Finanzamts verlassen, sondern sich zuverlässige Angaben über den Wert der eigenen Immobilie besorgen. Das Engagement eines Gutachters, der zur Feststellung des Finanzamts ein Gegengutachten erstellt, kann sich durchaus lohnen.

Ein Gutachter, der sich die Immobilie vor Ort anschaut, kann zum Beispiel eine schlechte Lage der Wohnung, Ausrichtung zur Straße, Renovierungsbedarf bei Fenstern und Bad feststellen etc. etc. und am Ende vielleicht ermitteln, dass die Immobilie nur halb so viel wert ist, wie vom Finanzamt veranschlagt. Erkennt das Finanzamt den niedrigeren Immobilienwert an, zahlt man plötzlich entschieden weniger Erbschaftssteuer oder gar keine mehr, weil man unter der Freibetragsgrenze bleibt. Grundlegend kann das Finanzamt das neue Gutachten ablehnen, ist es aber fundiert, kann man auch dagegen Widerspruch einlegen, bei einem akkuraten Gutachten natürlich auch mit guten Aussichten.

Immobilie schenken
Auch bei geschenkten Immoblien muss man wissen, wie viel sie wert sind

Bei einer Schenkung gilt im Prinzip dasselbe, wie im vorhergehenden Abschnitt über die Erbschaftssteuer. Und wie bei der Erbschaftssteuer können hohe Verkehrswerte die Begünstigten auch bei Schenkungen in missliche Situationen bringen, wenn sie das Objekt nicht verkaufen wollen, aber liquide Geldmittel für die Zahlung der Steuer aufbringen müssen. Auch bei der Schenkung gelten Freibeträge, übrigens in den meisten Fällen die gleichen, wie bei der Erbschaftssteuer. Bei unentgeltlich überschriebenen Immobilien, bei denen das Finanzamt einen Verkehrswert über der Freibetragsgrenze berechnet, lohnt es sich daher genauso den Immobilienwert zu prüfen wie bei einer Erbschaft und bei geringerem Wert weniger Steuern zu zahlen.

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Auch Banken lassen Immobilien bewerten, z. B. um den Beleihungswert festzustellen

Die meisten Immobilienkäufe werden über ein Bankdarlehen finanziert. Bevor eine Bank einen Kredit für eine Immobilienfinanzierung bewilligt, will sie natürlich das Kreditausfallrisiko möglichst niedrig halten und wird von sich aus eine Immobilienbewertung für eine Kreditvergabe vornehmen. Sie wird dazu die nötigen Unterlagen einsehen und den Wert nach einem Standardverfahren berechnen, manche Banken schicken einen Gutachter, der die Immobilie vor Ort in Augenschein nimmt, bei teureren Immobilien ab etwa 1 Mio. € ziehen Banken normalerweise immer einen Gutachter hinzu.

Anhand des festgestellten Verkehrswerts wird die Bank einen Beleihungswert festlegen. Der Beleihungswert macht quasi die Höhe des Kredits, den die Bank gewähren wird, dieser liegt meist bei 70 oder 80 % des Verkehrswerts. In der Regel besteht die Bank damit auf einer gewissen Eigenkapitalquote, um bei einem Kreditausfall und einem darauf folgenden Verkauf der Immobilie auch bei einem Verkaufspreis unterhalb des Verkehrswerts auf der sicheren Seite zu sein. Bei sehr guter Bonität des Käufers wird die Bank unter Umständen auch 100 % des Kaufpreises finanzieren und auf eine Eigenkapitalquote verzichten.

Die Immobilienbewertung bei Erbpacht bzw. beim Erbbaurecht ist eine etwas spezielle Sache, weil hier auch Faktoren mithineinspielen, die bei konventionellen Immobilienbewertungen keine Rolle spielen, andere dagegen wegfallen.

Schönes Haus
Erpbachtimmobilien sind bei der Einschätzung etwas spezieller

Was ist Erbpacht?

Bei der Erbpacht geht es generell darum, dass man das Recht erwirbt, eine Immobilie auf einem fremden Grundstück zu besitzen bzw. zu bauen. Der Kaufpreis bzw. Verkehrswert ist bei Erbpachtimmobilien daher meist deutlich geringer, weil das Grundstück nicht gekauft wird, sondern nur die Immobilie. Für die Nutzung des Grundstücks bezahlt der Erbpachtnehmer, also der Gebäudeeigentümer dem Grundstückseigentümer monatlich oder in anderen vereinbarten Zeiträumen eine Pacht. Vertraglich wird dies in einem Erbpachtvertrag geregelt, der über eine festgelegte Zeitdauer von 50 bis zu 99 Jahre abgeschlossen wird. Nach Vertragsablauf ist häufig ein Übergang der Immobilie an den Erbpachtgeber vereinbart, wogegen der Erbpachtnehmer mit z. B. 2/3 des Verkehrswerts entschädigt wird.

Bewertung einer Erbpachtimmobilie

Da das Grundstück dem Immobilieneigentümer bei der Erbpacht nicht gehört, kann bei der Immobilienbewertung prinzipiell nur die Immobilie selbst in Betracht gezogen werden. In Deutschland sind nur rund 5 % aller Immobilien Erbpachtimmobilien. Für Immobilienbewertungen stehen daher in der Regel relativ wenige Vergleichsobjekte zur Verfügung. Der Wert der Immobilie wird bei einer Bewertung daher vor allem anhand von Faktoren wie Größe, Zustand, Baujahr, Lage, Ausstattung bestimmt. Eine große Bedeutung kommt auch erbpachtspezifischen Faktoren wie der Höhe der monatlichen Erbpacht und der Restlaufzeit des Erbpachtvertrages zu. Denn der Verkehrswert von Erbpachtimmobilien verringert sich natürlich, je näher das Ablaufdatum des Erbpachtvertrages rückt. Denn für einen Erbbaurechtsgeber gibt es keinen Zwang, den Vertrag zu verlängern und er kann dann die Immobilie gegen eine Entschädigung übernehmen. Potenzielle Käufer werden also bei einer Restlaufzeit von z. B. 40 Jahren anfangen, genauer hinzuschauen und nachzurechnen, wie lohnenswert die Investition noch ist.

Älteres Ehepaar
Künftige Erblasser übergeben ihre Immobilie zu Lebzeiten, lassen sich aber ein umfangreiches Nutzungsrecht einräumen – Nießbrauch

Was ist Nießbrauch?

Beim Nießbrauch wird dem Begünstigten ein lebenslanges oder ein zeitlich befristetes Wohnrecht eingeräumt und zusätzlich das Recht, aus der Sache Nutzungen zu beziehen, also zu „nutznießen“. Das Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen. Ein Nießbrauchrecht lassen sich zum Beispiel gerne Immobilieneigentümer einräumen, die die Immobilie zu ihren Lebzeiten an ihre Kinder weitergeben möchten, um die Sache mit der Erbschaft schon vorher zu klären, aber weiterhin ungehindert die Immobilie so nutzen möchten wie ein Eigentümer.

Der Nießbraucher gibt juristisch gesehen das Eigentum über die Immobilie auf, behält aber den wirtschaftlichen Besitz und kann somit z. B. die Immobilie vermieten und die Einnahmen daraus selbst behalten. Da er jedoch nicht mehr der tatsächliche Eigentümer ist, kann er die Immobilie nicht mehr verkaufen oder vererben. Das Nießbrauchrecht ist eine sehr umfangreiche Nutzungsvariante, im Unterschied zum Wohnrecht, das sich rein darauf beschränkt, dass der Rechteinhaber die Immobilie bewohnen darf.

Immobilienwert bei Nießbrauch

Besteht ein Nießbrauchrecht, schmälert das für gewöhnlich den Immobilienwert, denn der tatsächliche Eigentümer kann nur sehr eingeschränkt über die Immobilie verfügen. Ein bestehendes Nießbrauchrecht kann daher für den Eigentümer durchaus problematisch werden zum Beispiel bei einem geplanten Verkauf. Denn das Nießbrauchrecht erlischt deswegen nicht. Immobilien mit einem eingetragenen Nießbrauchrecht sind daher oft ziemlich schwer zu verkaufen, denn der Käufer müsste das Nießbrauchrecht übernehmen und zum Beispiel dulden, dass der Rechteinhaber weiterhin in der Immobilie wohnt oder diese für sich vermietet. Zudem kann ein Verkauf, solange der Nießbrauchrechtinhaber noch lebt, sogar vertraglich ausgeschlossen sein, so dass der jetzige Eigentümer überhaupt nicht verkaufen kann.

Sollte der Verkauf in Frage kommen, müssen bei einer Immobilienbewertung bei einem eingetragenen Nießbrauchrecht Preisabschläge einkalkuliert werden. Der abzuziehende Betrag ergibt sich dabei in etwa aus dem Wert des Nießbrauchrechts. Dieser wiederum ergibt sich aus der ortsüblichen Miete und der voraussichtlichen Dauer des Nießbrauchrechts. Je nach Vertrag ist das Nießbrauchrecht auf eine bestimmte Dauer festgelegt oder es handelt sich um ein lebenslanges Nießbrauchrecht, das erst mit dem Tod des Rechteinhabers erlischt, übrigens die häufigste Variante. Im letzteren Fall wäre der Wert abhängig vom momentanen Alter des Rechteinhabers und der Lebenserwartung.

Fiktives Beispiel:                                           Angenommen das Nießbrauchrecht kann in einem Fall, abhängig von der ortsüblichen Miete u. a. mit 2.000 € pro Monat veranschlagt werden. Der Nießbrauchberechtigte sei 85 Jahre alt. Unter normalen Umständen wäre statistisch mit einer weiteren Lebenserwartung von 8 Jahren zu rechnen. Der Wert des Nießbrauchrechts würde in diesem Fall mit etwa 2.000 € x 12 Monaten x 8 Jahren = 192.000 € beziffert werden. Bei einer Immobilienbewertung bei Nießbrauch würde dann zunächst der Immobilienwert an sich durch ein Standardverfahren festgestellt und schließlich der Wert des Nießbrauchrechts subtrahiert werden.

 

Bei einem Verkauf kann ein bestehendes Nießbrauchrecht den Immobilienwert also entscheidend verringern. Daher ist ein Verkauf bei bestehendem Nießbrauchrecht oft nicht sinnvoll. Es mag natürlich Szenarien geben, bei denen ein potenzieller Käufer, der die Immobilie nicht sofort selbst nutzen oder weiterverwerten will, durchaus eine lohnenswerte Investition darin sehen kann. Alternativ kann man sich eventuell aber auch anders mit dem Nießbrauchberechtigten einigen, das Nießbrauchrecht aus dem Grundbuch löschen und dann den Verkauf zu wesentlich besseren Konditionen vollziehen.

Eine Scheidung ändert zunächst einmal nichts am eigentlichen Wert einer Immobilie. Eine Immobilienbewertung bei einer Scheidung unterscheidet sich daher kaum vom Normalfall und wird nach den gleichen Kriterien vorgenommen.

Haus_Scheidung
Scheidungen gehen oft nicht „spurlos“ an der gemeinsamen Immobilie vorbei

Allerdings kann es bei einer Scheidung zu gewissen Komplikationen kommen, wenn der Verkauf der Immobilie deswegen notwendig wird, und oft muss diese unter dem eigentlichen Wert verkauft werden.

Gibt es keinen Ehevertrag, gilt eine Ehe gesetzlich als Zugewinngemeinschaft, d. h. Vermögen, das nach der Eheschließung erworben wird, gehört beiden Ehepartnern gemeinsam und muss bei einer Scheidung fair aufgeteilt werden. Ist allerdings eine Immobilie Teil des Vermögens, ist es nur selten so, dass bei einer Trennung ein Partner den anderen auszahlen und die Immobilie übernehmen kann. Daher kommt es oft zu Zwangsverkäufen, bei denen der Marktwert des Objekts praktisch nie erreicht wird. Finanzielle Einbußen sind so vorprogrammiert.

So etwas kann eigentlich nur durch vorsorgliche Maßnahmen verhindert werden, wie durch z. B. durch einen Ehevertrag, der im Scheidungsfall einem Partner die Immobilie zuspricht und ihn zu monatlichen Ausgleichszahlungen an den anderen Partner verpflichtet. So bleibt die Immobilie in einer Hand, ein Zwangsverkauf ist nicht nötig. Sollte ein Verkauf dennoch gewünscht sein, kann dieser vernünftig geplant und zum realen Marktwert erfolgen.

Falls einer der Ehepartner die Immobilie bereits in die Ehe mitbringt, sollte man schriftlich eine Gütertrennung vereinbaren, sodass das Eigentum an der Immobilie im Scheidungsfall beim ursprünglichen Partner bleibt.

Nicht nur für Verkäufer ist der Immobilienwert interessant, um etwa sein Objekt zu einem angemessenen Preis anbieten zu können. Genauso kann ein Immobilienkäufer etwas genauer wissen wollen, ob die Immobilie, die er im Auge hat, auch ihren Preis wert ist. Dazu gibt es für ihn mehrere Wege, die ihm ein mehr oder weniger realistisches Preisbild bieten.

Immobilienangebote anschauen
Immobilienkäufer brauchen einen guten Überblick über den Markt und die Preise

Angebotspreise und Statistiken vergleichen

Zunächst steht einem Käufer natürlich offen, Preise zu vergleichen. Auf den einschlägigen Online-Portalen (z. B. Immowelt, Immonet, Immobilienscout24) sind oft so einige ähnliche Objekte eingestellt, deren Angebotspreise verglichen werden können. Zudem gibt es vielerorts öffentlich zugängliche Statistiken von realen Verkäufen z. B. von örtlichen Gutachterausschüssen oder auch Immobilienführer in Buchform (z. B. Plötz-Immobilienführer), denen entsprechende Daten entnommen werden können. So kann man zumindest schon einmal durchschnittliche Preise ermitteln und herausfinden, ob der Preis der Wunschimmobilie im Rahmen liegt und ungefähr hinkommen kann. Spezielle Eigenheiten einer konkreten Immobilie sind so natürlich noch nicht berücksichtigt.

Immobilienbewertung online

Immobilienbewertungen kann man auch online, z. B. bei Immobilienportalen erhalten. Bei entsprechenden Angeboten wird man aufgefordert, die Daten zur Immobilie einzugeben. Hier wird der entsprechende Immobilienwert entweder automatisch anhand der eingegebenen Daten erstellt, manchmal werden die Daten auch an eine dafür zuständige Person weitergegeben, die anhand der Daten einen Verkehrswert bestimmt. Die Bewertung kommt aber auch hier meist anhand der gängigen Verfahren wie Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren zustande. Vorteil ist zunächst einmal, dass eine Online-Immobilienbewertung kostenlos ist, allerdings können solche Angaben im Prinzip nur ein grober Anhaltspunkt sein. Je genauer und präziser die zur Verfügung gestellten Daten, desto genauer aber das Ergebnis. So gehe übrigens auch ich selbst bei der weiter oben angebotenen Immobilienbewertung für Immobilien im Raum München vor, wenn ich Daten über die Eingabemaske erhalte und die Immobilien nicht persönlich vor Ort anschauen kann.

Bewertung durch Sachverständige oder Gutachter

Natürlich kann man auch als Kaufinteressent einen Gutachter, Sachverständigen oder auch einen Immobilienmakler engagieren, um einen Immobilienwert zu ermitteln, sofern der Verkäufer das zulässt. In diesem Fall sind aber mit einer Immobilienbewertung Kosten verbunden, in der Regel auch bei einem Makler, wenn die Wertermittlung nicht mit einem Vertriebsauftrag verbunden ist. Allerdings wird sich ein Sachverständiger für Immobilienbewertung die Immobilie genau anschauen und in der Regel ziemlich treffsicher einen realistischen, am Angebotsmarkt erzielbaren, Wert ermitteln können. Wieviel die Immobilienbewertung kostet, ist meist abhängig vom Wert des Objekts und wie schwierig die Bewertung ist. Bei einem registrierten Gutachter ist z. B. bei einer 300.000 € Immobilie mit 1.000 bis 1.800 € zu rechnen, ein Sachverständiger für Immobilienbewertung oder ein Immobilienmakler sind evtl. günstiger.

Manche Verkäufer oder Käufer möchten, bevor sie weitere Schritte unternehmen, einfach einmal ganz unverbindlich wissen, wieviel ihr Objekt wert ist, ohne persönliche Daten dafür preiszugeben.

Zu einem bestimmten Grad ist das durchaus möglich. Ungefähre Anhaltspunkte kann man sich z. B. wie im vorherigen Abschnitt dargestellt, durch den Vergleich von Angebotspreisen und offiziellen Verkaufszahlen besorgen.

Zudem gibt es mittlerweile zahlreiche Internetportale, auf denen die Immobilienbewertung online angefordert werden kann und bei denen die Eingabe persönlicher Daten nicht erforderlich ist, außer z. B eine E-Mail-Adresse, an die die Ermittlung dann geschickt werden kann.

Bei diesen sozusagen anonymen Immobilienbewertungen muss man sich aber gewahr sein, dass es sich bei dem ermittelten Immobilienwert immer nur um ungefähre Wertangaben handeln kann, die weitgehend aus Durchschnittswerten anderer Immobilien abgeleitet sind. Der wirkliche Wert der eigenen Immobilie kann aber weit davon abweichen, weil dabei die speziellen Bedingungen und spezielle Eigenheiten einer konkreten Immobilie zwangsläufig weitgehend unberücksichtigt bleiben.


Weitere Aspekte zum Immobilienwert und mit welchen Maßnahmen Sie den Wert Ihrer Immobilie sogar noch steigern können, finden Sie in meinem Blogbeitrag „Wertsteigerung durch Sanierung“.

Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Rainer Fischer ist seit 25 Jahren als seriöser Immobilienmakler in München tätig und hat seither über 1.100 Immobilien erfolgreicht verkauft. Vor dem Hintergrund seiner Erfahrung bietet er Immobilienbesitzern professionelle Hilfe für einen stressfreien Immobilien-Verkauf an. Kontakt: Tel. +49 89-131320 .


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