Läuft der Mietvertrag aus, geht das gemietete Haus zurück an den Vermieter. Bisweilen kommt es dann auch zu Unstimmigkeiten. Denn oftmals ist nicht so ganz klar, ob dieser oder jener Schaden im oder am Haus durch den Mieter verursacht wurde, oder ob dieser schon zuvor bestand. Aber auch hinsichtlich der Energiekosten oder der Anzahl von Schlüsseln kann es verschiedene Sichtweisen geben, die mitunter sogar rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen können.
Um einer solchen Entwicklung von vorne herein den Wind aus den Segeln zu nehmen, sollte man bei der Übergabe eines vermieteten Hauses, auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ein Hausübergabeprotokoll anfertigen, das von beiden Seiten unterschrieben wird. Denn so hat man einen Nachweis darüber, welche Schäden schon vorher da waren und welche nicht. Ebenso kann man anhand der Eintragungen von Zählerständen den Energieverbrauch nachvollziehen und man weiß über den Verbleib der verschiedenen Schlüssel Bescheid usw. So kann man wirksam Streitigkeiten vorbeugen – oder man hat für den Fall des Falles ein Dokument mit Beweischarakter zur Hand.
Analog zur Übergabe einer Eigentumswohnung gibt es auch für ein Hausübergabeprotokoll keine gesetzliche Richtlinie darüber, wie ein solches Protokoll aussehen muss. Man kann es also praktisch frei gestalten. Allerdings sollten bestimmte Punkte enthalten sein, damit es zweckdienlich ist, wie:
Falls angezeigt:
Wenn Vermieter und Mieter das Haus nun gemeinsam begehen und protokollieren, was sie vorfinden, müssen sie natürlich genau hinschauen und objektiv notieren, was sie vorfinden. Denn hiervon ist abhängig, welche Schäden behoben werden müssen und ob evtl. Schadensersatzleistungen durch den Mieter zu zahlen sind.
Auf die folgenden Punkte sollte man dabei genau achten:
Herzliche Grüße,
Rainer Fischer
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