Der Immobilienverkauf im Bieterverfahren

Was bedeutet Immobilienverkauf im Bieterverfahren?

Der Immobilienverkauf über das Bieterverfahren bietet Immobilieneigentümern neue Chancen beim Verkauf. Aber welche Risiken sind eventuell beim Haus- oder Wohnungsverkauf über das Bieterverfahren vorhanden? Kann man bei einem laufenden Bieterverfahren zurücktreten? Welche Erfahrungen gibt es und welche Tipps kann man beim Bieterverfahren geben? Welche Taktik beim Ablauf wählt man? 

Häufig missverstanden: Ein Immobilienverkauf im Bieterverfahren ist keine Versteigerung, sondern bietet immer die Möglichkeit eines Rückzugs, wenn der Preis zu gering ist (Verkäufer) oder wenn der Käufer schlußendlich seine Finanzierung (trotz zuvor mündlicher Zusage) doch nicht bekommt. Auch muss der Eigentümer nicht an den höchsten Anbieter verkaufen, wenn z.B. die Preisdifferenz gering ist und „die Nummer 2“ einen deutlich vertrauensvolleren Eindruck bezogen auf die anstehende Abwicklung hinterlässt. Daher wird es auch als offenes Bieterverfahren oder offenes Angebotsverfahren bezeichnet.  

 

Der Ablauf beim Bieterverfahren

Der Ablauf beim Bieterverfahren sieht im Wesentlichen so aus:

1. Die Immobilie wird zu einem Mindestpreis angeboten, jeweils mit dem Hinweis, dass es sich um ein offenes Bieterverfahren handelt. Bereits hier gibt es unterschiedliche Taktiken. Manche bieten zu Ihrem persönlichen Mindestpreis, bzw. zum Marktpreis an. Damit „verrät“ man natürlich bereits seinen Preis. Besser ist es unter Marktpreis anzubieten, um ein hohes Interesse zu erzeugen. 

Gebot abgeben
Wer bietet mehr?

2. Das Maklerbüro oder der Immobilieneigentümer bieten über einen Zeitraum von beispielsweise 14 Tage mehrere Besichtigungstermine an. Es gibt dann einen fixen Zeitpunkt, zu welchem alle Preisangebote abgegeben werden können. 

3a. Danach entscheidet der Eigentümer normalerweise anhand des besten Preises, vorausgesetzt der mögliche Verkaufspreis liegt innerhalb seines gesetzten Rahmens. Da das Ganze „offen“ ist, gibt es keinen Kaufzwang für den potentiellen Erwerber und auch der Verkäufer kann vom Bieterverfahren einen Rücktritt machen. An dem offenen Bieterverfahren ist somit nichts verbindlich, häufig kommt es aber zum Abschluss.

3b. Der Verkäufer oder der Immobilienmakler kontaktiert die höchsten Angebote nochmal nach und fragt an, ob sie ein höheres Gebot abgeben möchten. In München ist 3b. üblich.

Bieterverfahren Tipp: Je mehr und besser die Werbung und umso vollständiger Exposé, sowie Unterlagen sind, umso höher liegt die Chance auf einen wirklich guten Verkaufspreis. 

 

Für welchen Wohnungs- oder Hausverkauf ist das Bieterverfahren geeignet?

Das offene Bieterverfahren kann bei den folgenden Verkaufsfällen Sinn machen:

A.
 die Immobilie ist sehr speziell und der Preis lässt sich nicht leicht errechnen,

B.
die Immobilie ist höchstwahrscheinlich extrem stark nachgefragt und daher vom Maximalpreis her schwer zu errechnen,

C.
der Verkäufer will einfach sicherstellen, dass er den bestmöglichen Preis bekommt und geht diesen Weg.

 

Mögliche Vor- und Nachteile des offenen Bieterverfahrens beim Immobilienverkauf

Pro+Contra
Bieterverfahren haben natürlich ihre Vor- und Nachteile

Wie schon zuvor genannt gibt es die Punkte a. und c., die ein Bieterverfahren sinnvoll machen.  Ob das Bieterverfahren die beste Art des Immobilienverkaufs ist, um den bestmöglichen Preis zu erzielen, hängt von der Situation ab. Beim Bieterverfahren schließe ich eine bestimmte Gruppe auch aus, nämlich die, die bei so etwas einfach nicht mitmachen, vielleicht 30 – 40% der Interessenten. Im Gegenzug bekomme ich durch den interessenten angesetzten Preis zahlreichere Anfragen.

Ein Vorteil des Bieterverfahrens für den Verkäufer ist die Überschaubarkeit der Angebotszeit. Wenn jemand eine leer stehende Immobilie verkaufen will und ein Maklerbüro hat, das auf Zack ist, kann man innerhalb von 2 Monaten ein solches Bieterverfahren komplett abwickeln. Klappt es nicht, so kann man immer noch konventionell verkaufen. So mache ich es.

 

Bieterverfahren München

Sollten Sie beabsichtigen Ihre Immobilie in München über ein Bieterverfahren zu veräußern, so können wir uns gerne in einem persönlich Gespräch darüber unterhalten, wie sinnvoll dies in Ihrem spezifischen Fall ist.  Rufen Sie mich einfach unter 089-131320 an (Rainer Fischer) oder senden Sie mir eine E-Mail oder ein Fax.

Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Rainer Fischer ist mehr 25 Jahre als seriöser Immobilienmakler in München engagiert und hat im Rahmen seiner Tätigkeit gut 1.100 Immobilien verkauft. Vor dem Hintergrund der damit erreichten Erfahrung bietet er Immobilienbesitzern seine sachkundige Hilfe für einen stressfreien Immobilien Verkauf an.


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