Anzahlung beim Hausverkauf

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Wann macht eine Anzahlung beim Hausverkauf Sinn?

Es gibt ganz generell zwei verschiedene Arten von Anzahlungen beim Hausverkauf; eine vor der notariellen Beurkundung, eine danach. Da nur der notarielle Immobilienkaufvertrag rechtlich gültig ist, macht eine Anzahlung vor dem Notartermin keinen Sinn, da der Käufer die Anzahlung zu recht zurückfordern kann.

Die Anzahlung beim Hausverkauf nach der notariellen Beurkundung kann aber bei bestimmten Situationen durchaus sinnvoll sein. Hier drei Beispiele, wobei man sich in jedem Einzelfall rechtlich selbst informieren sollte:

 

Wohnung räumen
Wenn der Verkäufer nicht gleich auszieht

Situation 1

Der Verkäufer und Eigentümer eines Hauses in München wohnt noch 6 Monate in seinem Wohnhaus, der Kaufpreis wird normalerweise erst mit Räumung fällig. Denkbare Vorgehensweise: Der Erwerber zahlt nach Vormerkung im Grundbuch eine Anzahlung von beispielsweise 20% des Kaufpreises. Echter Vorteil für den Hausverkäufer: Er hat Kapital zur Verfügung, um daraus beispielsweise eine Anzahlung für eine anderes Objekt, seinen Umzug oder andere Kosten zu finanzieren.

 

Einzug
Einrichtungsarbeiten vor dem Einzug

Situation 2

Das Einfamilienhaus oder Reihenhaus in München steht bereits leer, der zukünftige Eigentümer möchte gerne nach der notariellen Beurkundung mit den Handwerksarbeiten beginnen und wenn möglich nicht erst 6 Wochen warten bis die Übergabe stattfindet (die Stadt München hat bei jedem Grundstücksverkauf ein Vorkaufsrecht; der Verzicht ist normalerweise Fälligkeitsvoraussetzung) Denkbare Vorgehensweise: Der Erwerber überweist nach Kaufvertragsunterzeichnung eine Anzahlung und bekommt dafür einen Schlüssel, sowie die Genehmigung für Handwerksarbeiten, jedoch nicht zum Einzug vor vollständiger Kaufpreiszahlung. Zum beachten: Weder der Notar, noch ein professioneller Immobilienmakler werden Ihnen dazu raten, weil Sie und auch der Erwerber damit das Prinzip Zug-um-Zug verlassen. Dieses jedoch schützt Sie. Trotzdem wird dies häufig gemacht und funktioniert in ganz vielen Fällen. Aber es ist eben auf eigene Gefahr.


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Situation 3

Ein Haus in München wird verkauft und der Veräußerer dessen benötigt 50% des Kaufpreises, um ein anderes Haus oder eine Wohnung zu kaufen, – er zieht aber erst später aus. Situation 3 ist vergleichbar zu Beispiel 1. Für den Erwerber stellt es natürlich ein gewisses Risiko dar Anzahlungen zu leisten, weil sollte der Verkäufer nicht ausziehen, er bereits 50% des Kaufpreises bezahlt hat, aber nicht einziehen kann. Sein „Druckmittel“ hat er also zu 50% aufgegeben. Ich habe bei 900 Verkäufen einmal erlebt, dass dies vorkam. Die Wahrscheinlichkeit ist gering, ein kleines Risiko bleibt.

Die oben geschilderten 3 Beispiele kommen recht häufig vor. In der Praxis erlebe ich es, dass häufig individuelle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer getroffen werden, die vom Standardverfahren abweichen. Glücklicherweise gibt es ja weniger Ganoven, als behauptet wird. Daher geht gewöhnlich alles glatt. Wenn Sie vom Standardverfahren abweichen ist es unter Umständen auch ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Auch ich selbst unterhalte Kontakte zu kompetenten Fachanwälten, um bei holprigen Immobilienverkäufen rechtssicher zu agieren.

Dieser Tipp wurde verfasst vom Immobilienmakler für Hausverkauf in München, Rainer Fischer. Gerne freue ich mich über eine Kontaktaufnahme, wenn Sie eine Haus im Raum München kaufen oder verkaufen möchten.

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Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Rainer Fischer ist seit über 25 Jahren als  seriöser Immobilienmakler in München tätig und seither gut 1.100 Immobilien verkauft. Vor dem Hintergrund seiner Erfahrung bietet er Immobilieneigentümern professionelle Hilfe für ihren stressfreien Immobilienverkauf an. Rufen Sie ihn Tel. +49 89-131320 an.


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Bilder (in Reihenfolge): Gerd Altmann – pixabay | M.Rode-Foto + Robert Kneschke – stock.adobe.com

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