Anzahlung beim Wohnungsverkauf

Wann ist eine Anzahlung beim Wohnungsverkauf sinnvoll?

Wann ist eine Anzahlung beim Wohnungsverkauf sinnvoll?

2 Arten von Anzahlungen, bzw. Vorauszahlungen beim Wohnungsverkauf

Ganz allgemein gibt es zwei Arten von Anzahlungen, eine vor Notartermin (notarieller Beurkundung des Kaufvertrages) und eine danach. Die vor dem Notartermin macht auch mit Vorvertrag wenig Sinn, da der Käufer diese bei Nichtkauf zurückfordern kann. Nur der notarielle Immobilienkaufvertrag ist gültig.

Eine Anzahlung beim Wohnungsverkauf nach dem Notartermin kann aber in einigen Situationen Sinn machen und ist aus Sicht der Verkäufer üblich. Hier einige Beispiele, wobei man sich in jedem Einzelfall rechtlich selbst informieren sollte:

Situation A: Der Verkäufer einer Wohnung wohnt nach der Vertragsunterzeichnung noch 7 Monate in der Wohnung und der Kaufpreis soll eigentlich erst mit Räumung fällig werden. Es würde ihm aber helfen, wenn er zumindest eine kleine Anzahlung bekommen würde. Mögliche Herangehensweise und die Frage – wie viel Anzahlung: Der Käufer zahlt nach Auflassungsvormerkung eine Anzahlung von zum Beispiel 15% des Kaufpreises. Vorteil für den Immobilienverkäufer: Er hat Geld zur Verfügung, um daraus den Umzug und weitere Kosten, die mit dem Auszug verbunden sind, zu begleichen. Der Käufer hat nicht wirklich einen Nachteil da er die 85% einbehält und der Zins auf aktuelles Festgeld nahe Null liegt.

Situation B: Die Eigentumswohnung steht leer, der Käufer möchte gleich nach dem Notartermin mit der Renovierung beginnen und nicht erst bis zur Übergabe in beispielsweise 5 Wochen warten. Mögliche Herangehensweise: Der Käufer überweist nach dem Notartermin eine Anzahlung und erhält im Gegenzug einen der Schlüssel und die Genehmigung zum Renovieren, aber nicht zum Wohnen. Das ist nicht unüblich. Achtung: Weder der Notar, noch der Immobilienmakler werden Ihnen dazu raten, weil Sie damit das Prinzip „Zug-um-Zug“ verlassen und damit gehen bestimmte rechtliche Absicherungen verloren, die man beim Einhalten der Routine hätte. Es wird häufiger gemacht, aber natürlich sozusagen auf eigene Gefahr. Das müssen Sie also selbst entscheiden. Je kleiner natürlich die Anzahlung, umso Unrelevanter.

Situation C: Der Verkäufer einer Wohnung benötigt 50% des Kaufpreises, um eine andere Immobilie, z.B. eine Neubauwohnung zu erwerben, die erst in einem Jahr fertig wird. Dies ist dann ähnlich zu Beispiel a. Für den Käufer stellt es immer ein gewisses Risiko dar, höhere Anzahlungen zu leisten, weil er damit sein „Druckmittel“ (dwn Kaufpreis) zum Auszug verliert. Das Worst Case Szenario ist hier, dass z.B. ein verheiratetes Ehepaar (die Verkäufer) sich zerstreiten und einer von beiden auszieht, der andere (vielleicht noch mit kleinem Kind) nicht auszieht und der Käufer muss sich sein Recht auf Bezug erstreiten. Bei meinen 1.000 Verkäufen habe ich dies ein einziges Mal erlebt.

Sicher kann es noch weitere Situationen geben in denen eine Anzahlung beim Wohnungsverkauf nach Notartermin sinnvoll ist. Die oben dargestellten Fälle kommen jedoch häufiger vor. 


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Wie viel Anzahlung, bzw. Vorauszahlung ist üblich oder sinnvoll?

Dies hängt natürlich von der Situation ab und orientiert sich zumeist an der Situation des Verkäufers. Allerdings muss das natürlich auch für den Käufer akzeptabel und praktikabel sein. Manchmal ist es nur ein Betrag von 10.000,- bis 20.000,- Euro, zum Beispiel um gewissen mit dem Umzug verbundene Kosten zu decken, manchmal können dies durchaus bis zu 50% des Kaufpreises sein und mehr. Das muss dann aber individuell besprochen werden. 

Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Rainer Fischer ist seit gut 25 Jahren als ein seriöser Immobilienmakler in München tätig. Er hat in diesem Zeitraum mehr als 1.100 Immobilien verkauft und bietet vor diesem Hintergrund Immobilienbesitzern seine professionelle Hilfe für einen stressfreien Immobilien Verkauf an. Rufen Sie ihn an Tel. +49 89-131320 oder senden Sie ihm eine Mail über unsere Kontakt Seite.


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