Wann haben Mieter bei einem Wohnungsverkauf ein Vorkaufsrecht?

Ein Vorkaufsrecht bei einem Wohnungsverkauf haben Mieter nur in einer ganz bestimmten Konstellation:
Wenn ein Mehrfamilienhaus, in dem sich die besagte Wohnung befindet, in Wohneigentum, d. h. Eigentumswohnungen, aufgeteilt wird, während der Mieter die Wohnung bereits bewohnt, und die Wohnung dann verkauft werden soll.

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Manche Mieter und Vermieter sind der Ansicht, dass Mieter beim Wohnungsverkauf ein Vorkaufsrecht haben. Dies trifft jedoch in den seltensten Fällen zu.

Vorab – ein Vorkaufsrecht ist ein gesetzliches Recht, was jemandem erlaubt, sich sozusagen bei einem Immobilienverkauf dazwischen zu schieben. Aus der Praxis: Ein Grundstück wird verkauft. Der Opa hat in den 70ern aus Gefälligkeit heraus dem Nachbarn ein Vorkaufsrecht in sein Grundbuch eintragen lassen. Die späteren Erben wollen das Grundstück verkaufen. Was ist zu tun? Als Erstes sollte man mit der Preisvorstellung zum Nachbarn gehen und ihn fragen, ob er zu diesen Konditionen Interesse hat. Sagt er „Nein“, so hat dies rechtlich keine Auswirkung; sein Recht, sich nach dem Notartermin mit einem anderen Käufer doch noch zu einem Kauf zu entscheiden, bleibt unberührt. Denn das sogenannte „Vorkaufsrecht“ ist streng genommen ein „Nachkaufsrecht“ (diesen Begriff gibt es natürlich nicht wirklich).

Aber: Nach dem Kauf/Verkauf bekommt der obige Nachbar den unterzeichneten notariellen Kaufvertrag zugesandt und kann dann in diesen einsteigen und sein Vorkaufsrecht beanspruchen oder darauf verzichten. Er kann dieses Grundstück aber nicht zu einem anderen Preis oder zu anderen Konditionen erwerben, er kann nur Ja oder Nein sagen und hat dafür 2 Monate Zeit.

Jetzt zur ursprünglichen Frage: Wann haben Mieter bei einem Wohnungsverkauf ein Vorkaufsrecht?

Nur in dem Fall, wenn das Mehrfamilienhaus, in welchem sich die Wohnung befindet, aufgeteilt wurde, während der Mieter bereits in der Wohnung zur Miete wohnte. Hier zwei Beispiele:

Beispiel a) Ein Haus, Baujahr 1980, hat über viele Jahre denselben Eigentümer. 40 Jahre später kauft dann eine Immobiliengesellschaft dieses Haus und teilt das Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen auf. Die Immobiliengesellschaft verkauft dann die Wohnungen an neue Kapitalanleger oder Selbstbezieher. Für den Fall des ersten Verkaufes nach der Teilung hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Bei einem späteren Weiterverkauf nicht mehr.

Beispiel b) Herr Müller kauft eine Eigentumswohnung, die neu gebaut und bereits geteilt ist und vermietet sie dann. Verkauft Herr Müller die Wohnung später wieder, so hat der Mieter hier natürlich kein Vorkaufsrecht.

Das ist in vereinfachter Form das ganze Thema. In München gibt es aktuell kaum noch Wohnraum der aufgeteilt wird, so dass das Thema Vorkaufsrechte beim Wohnungsverkauf kaum eine Rolle spielt. Auf das Thema Vorkaufsrecht stösst man fast ausschließlich bei Erbpachtobjekten und hin und wieder bei Grundstücken.

Wenn Sie nähere Informationen möchten oder ein unverbindliches Beratungsgespräch für einen Wohnungsverkauf im Raum München wahrnehmen möchten, kontaktieren Sie mich einfach unter 089-131320.

Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


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