Nießbrauch bei Immobilienverkauf München – Was muss ich beachten

Wichtige Informatonen zu Nießbrauch Immobilienverkauf München

Als Eigentümer einer Immobilie in München besitzen sie in der Regel das Recht zur Nutzung und Verfügung des Gebäudes. Dies ist aber nicht zwingend der Fall. Vielmehr können im Grundbuch auch anderslautende Einschränkungen eingetragen sein.

Am bekanntesten ist dabei sicherlich das Wohnrecht. In diesem Fall besitzt eine andere Person also das Recht der Immobiliennutzung – die Verfügung verbleibt aber im Besitz des Eigentümers. Trotzdem kann ein solches Wohnrecht beim Verkauf einer Immobilie in München vermittlungshemmend wirken. Eine Fortentwicklung des Wohnrechts ist das sogenannte Nießbrauchrecht. Auch hier bleibt die Verfügung beim Eigentümer.

Wann kann ein Nießbrauchrecht sinnvoll sein?

Anders als beim reinen Wohnrecht wird beim Nießbrauch also auch das Recht zu einer wirtschaftlichen Nutzung eingeräumt. Im konkreten Fall einer Immobilie in München könnte der Inhaber des Nießbrauchrechts das Haus also auch vermieten und die daraus resultierenden Einnahmen behalten – Experten sprechen von sogenannten Rechtsfrüchten. Oftmals wird der Nießbrauch eingesetzt, um beispielsweise Kinder frühzeitig am Erbe teilhaben zu lassen. Das Eigentum an einer Münchener Immobilie wird dann beispielsweise frühzeitig übertragen, bis zum Tod der Eltern bleibt aber ein Nießbrauchrecht bestehen.

Bruchteilnießbrauch und Quotennießbrauch

Der Nießbrauch kann aber auch nur teilweise eingeräumt werden. Dabei gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Varianten: Zum einen kann das volle Nießbrauchrecht nur für einen Teil eines Grundstücks oder einer Immobilie eingeräumt werden. Ein klassisches Beispiel wäre etwa das Nießbrauchrecht für eine Eigentumswohnung innerhalb eines Mietshauses. In einem solchen Fall wird von einem Bruchteilnießbrauch gesprochen. Es ist aber auch möglich, für eine komplette Immobilie ein beschränktes Nießbrauchrecht zu gewähren. Dies wird dann als Quotennießbrauch bezeichnet. Beim Verkauf einer Immobilie in München kann dieser Unterschied von enormer Bedeutung sein.

Die Einzelheiten des Nießbrauchs können ausgehandelt werden

Das Nießbrauchrecht kann zudem grundsätzlich im Vorfeld durch konkrete Vorgaben eingeschränkt werden. So kann der Eigentümer beispielsweise explizit festschreiben lassen, dass die Immobilie nicht an Dritte vermietet werden darf. Ebenso ist es möglich, das Recht an bestimmte Bedingungen zu knüpfen – etwa ein Wohnrecht für bestimmte Personen. Und auch die Dauer des Nießbrauchrechts kann vorzeitig beschränkt werden. Grundsätzlich von Bedeutung ist allerdings, dass der Nießbrauch zum einen im Grundbuch eingetragen wird und zum anderen durch eine notarielle Beurkundung festgehalten wird. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass das Recht auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen bleibt.

Welche Rechte und Pflichten gehen mit dem Nießbrauch einher?

Der Inhaber des Nießbrauch ist verpflichtet, das ihm zugeteilte Gebäude ordnungsgemäß zu bewirtschaften, angemessen zu versichern und zu unterhalten. Dazu gehören sowohl öffentliche Pflichten wie das Schnee schippen als auch anfallende Nebenkosten und Ausgaben für kleinere Instandhaltungen. Er besitzt aber nicht die vollen Pflichten eines Eigentümers. Vielmehr müssen über die gewöhnliche Unterhaltspflicht hinausgehende Modernisierungen und Renovierungen weiterhin vom faktischen Eigentümer getragen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Eigentümer einer Immobilie zur Miete bei seinem Nießbraucher wohnt. Das Nießbrauchrecht ist allerdings weder veräußerbar noch vererbbar. Wird es von seinem Inhaber nicht mehr genutzt, fällt es automatisch an den Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks zurück.

Der Verkauf von Immobilien mit Nießbrauch

Für den Verkauf einer Immobilie mit Nießbrauch in München ist dies insofern relevant, dass die Veräußerung leichter fällt, wenn die Inhaber des Nießbrauchrechts bereits ein gewisses Alter erreicht haben. Grundsätzlich gilt: Ist ein Ende des Nießbrauchs absehbar wird dies von Käufern eher hingenommen, als wenn beispielsweise ein junges Ehepaar das Nießbrauchrecht besitzt. Gerade bei langfristig orientierten Investoren kann es aber auch sein, dass das Nießbrauchrecht gar keine Rolle spielt. Grundsätzlich ist es auch möglich, Regelungen zum Nießbrauch durch die Zahlung einer Abfindung aufzuheben. Dies kann im Vorfeld eines Verkaufs durch den alten Eigentümer erfolgen. Teilweise kümmert sich aber auch der neue Eigentümer darum – wird diese Kosten aber beim Kaufpreis mit einkalkulieren.

Professionelle Hilfe bei Immobilien mit Nießbrauch

Als erfahrener Immobilienmakler München habe ich bereits zahlreiche Objekte mit Nießbrauch verkauft. Ich kenne daher die damit verbundenen Problematiken und Fallstricke. Gerne können Sie mich per Telefon oder E-Mail für eine unverbindliche Erstberatung kontaktieren.

Telefon 089-131320 oder E-Mail.

Herzliche Grüße vom Rotkreuzplatz,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Über 25 Jahre ist Rainer Fischer als seriöser Immobilienmakler in München tätig und er hat seit Beginn nun mehr als 1.100 Immobilien verkauft. Vor dem Hintergrund seiner Erfahrung bietet er Immobilienbesitzern fachlich kompetente Hilfe für einen stressfreien Immobilien-Verkauf an. Rufen Sie ihn an unter Tel. +49 89 131320.


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