Maklerprovision Gesetz

Ein Bestellerprinzip wie bei der Vermietung oder eine gesetzliche Deckelung der Maklergebühren auch beim Verkauf hätte dauerhaft eine Verringerung der Qualität zum Nachteil der Verbraucher zur Folge. Dieser Artikel beleuchtet Vor- und Nachteile der vergangenen, aktuellen und eventuell zukünftigen Entwicklung der Gesetzeslage hinsichtlich der Maklerprovision.

Update: Die gültigen Regelungen ab 2020 finden Sie hier: Maklerprovision Immobilienverkauf

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10.10.2018

Vergangenheit bis 2015

Bis zu diesem Zeitpunkt war die Maklerprovision im Gesetz beim Immobilienverkauf für Käufer und Verkäufer frei verhandelbar, wobei es natürlich ungefähre Obergrenzen gab. Bei der Vermietung von Wohnraum waren 2 Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer vom Mieter oder Vermieter vorgeschrieben.

Zeitraum bis jetzt

In 2015 wurde bei der Vermietung das Bestellerprinzip eingeführt, was bedeutet, dass die Vermietprovision nahezu in allen Fällen vom Vermieter zu zahlen ist. Beim Verkauf hat sich nichts geändert.

Was waren die Auswirkungen am Markt, bei den Mietern und bei den Maklerbetrieben?

Das Bestellerprinzip war eingeführt worden, um die Mieter zu entlasten. Hinzu kam, dass es ein Wahlversprechen war. Kurzfristig hat es sicherlich die Mieter neu angemieteter Wohnungen entlastet. Die Maklerbetriebe, die stark auf Vermietung gesetzt hatten sind natürlich entweder a. komplett eingebrochen oder b. sind in den Immobilienverkauf geschwenkt oder haben c. einfach weiter gemacht und dabei einfach personell deutlich verkleinert.

Was bei diesem Gesetz vergessen wurde, war dass der Markt nicht nur Mathematik ist, sondern dass eine ganze Branche diesen Markt am Laufen hielt. Die Vermietmakler wollten natürlich immer sofort jede frei werdende Wohnung vermieten und waren sozusagen wie der Teufel hinter jedem Objekt her, dass auch nur ansatzweise vermietbar war. So wurden sogar Vermieter überzeugt, die gar nicht scharf auf das Vermieten waren. Der Vermietmarkt lebte und so waren vermutlich mehr Mietobjekte am Markt.

Fragen sie jetzt die Mieter in München wie lange die Schlangen bei Wohnungsbesichtigungen sind und sie werden berichten, dass es in den letzten Jahren noch schwieriger geworden ist an Wohnungen zu kommen. Heute ist das Thema Wohnraum mehr denn je in den Schlagzeilen als noch vor 3 Jahren. Entscheiden Sie selbst ob das Bestellerprinzip ein Erfolg oder Misserfolg ist.

Maklerprovision Gesetz – die mögliche Zukunft

Das Bestellerprinzip in der Vermietung wird ziemlich sicher nicht mehr zurückgenommen werden. In der Politik wird man darauf setzen, dass der Markt sich über eine gewisse Anzahl von Jahren bezüglich dieses Themas einpendelt.
Aber wie sieht es mit dem Immobilienverkauf aus? Vorab: 1998 wurde die Grunderwerbsteuer von 2% auf 3,5% erhöht, aktuell verlangen manche Länder in Deutschland bis zu 6,5%. Prozentual sind auch die Notarkosten angestiegen, wie auch die Kosten bei Behörden.

Wer in München kürzlich ein Grundstück vermessen lassen musste, wird sich bei der Kostenrechnung die Augen gerieben haben. Die Länder, Städte und Gemeinden treiben die Kosten beim Immobilienkauf nicht nur in der Summe, sondern auch prozentual nach oben. So kam kürzlich eine Dame auf die Idee die erhöhten Kosten für den Immobilienkäufer durch den öffentlichen Sektor (Land/Stadt/Gemeinde) durch Einschnitte in der Privatwirtschaft auszugleichen. Dies könnte geschehen indem man zum Beispiel (statt die Grunderwerbsteuer prozentual wieder zu senken und den Käufer wieder zu entlasten) dies bei den Maklern hereinholt, in dem man Gesetze erlässt, die Provisionen übermäßig limitieren.

Was würden gesetzlich gesenkte Maklerprovisionen für den Immobilienmarkt bedeuten? Viele Jahre hat sich die Maklerszene vor allem durch Quereinsteiger aufgebaut, die Learning by doing betrieben und in Ihrer freien Zeit Weiterbildung betrieben. Seit einigen Jahren sind fast alle Neueinsteiger als Immobilienmakler junge Leute mit abgeschlossenem Immobilienstudium oder IHK Ausbildung. Die Qualität nimmt zu, aber das kostet auch Geld. Ein drastischer Einschnitt bei den Einnahmen der Maklerbetriebe würde nicht nur bundesweit tausende Angestellte den Job kosten und manche „Zulieferer“, wie Werbeagenturen, Telefonservices, Internetportale, Grafiker, Webdesigner, usw. in Bedrängnis bringen, es würde die ganze Szene weg von der Qualität hin zum Wohnzimmermakler oder noch schlimmer Nebenberufsmakler führen. Und das bei solch einem wertvollen Gut, der Immobilie.

So bleibt an dieser Stelle zu hoffen, dass die Maklerszene weiter daran arbeitet ihre Qualität zu steigern und dass auch in der Politik klar ist, dass man diesen Berufszweig eher fördern sollte statt zu attackieren. 

Herzlichst,

Rainer Fischer
Ihre Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Rainer Fischer ist seit guten 25 Jahren als ein seriöser Immobilienmakler in München tätig und hat in dieser Zeit über 1.100 Immobilien verkauft. Vor diesem Hintergrund steht er Immobilieneigentümern gerne mit professioneller Hilfe für den stressfreien Verkauf ihrer Immobilie zur Seite. Sie können Herrn Fischer unter +49 89-131320 erreichen.


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