Was sind eigentlich Grunddienstbarkeiten?

grunddienstbarkeit bei grundstuecken

Was ist eine Grunddienstbarkeit?

Einfach gesagt ist eine Grunddienstbarkeit eine Belastung eines Grundstücks zu Gunsten eines anderen Grundstücks.

Ein Beispiel: Ein rückwärtiges Grundstück hat keine eigene Zufahrt von der Straße. Es besteht lediglich die Möglichkeit über das vordere Grundstück einen Zugang/Zufahrt zu bekommen. Dafür wird beim vorderen Grundstück in Abteilung II des Grundbuchs eine sogenannte Grunddienstbarkeit (als Belastung) eingetragen.

Je nachdem, was als Grunddienstbarkeit eingetragen ist, kann es beispielsweise ein Fahrtrecht oder ein Leitungsrecht geben. Nur das, was eingetragen ist, besteht. So darf zum Beispiel bei einem Geh- und Fahrtrecht nicht geparkt werde.

Die Grunddienstbarkeit lastet am Grundstück zu Gunsten eines anderen Grundstücks, ist also nicht auf Personen ausgelegt. Wird eines der beiden Grundstücke verkauft, so ändert sich an den Grunddienstbarkeiten nicht. In der Fachsprache spricht man von „dienendem Grundstück“ (das was belastet ist) und „herrschendem Grundstück“ (welches den Nutzen hat).

Alternativen zur Grunddienstbarkeit bei Grundstücken

Wird ein Grundstück geteilt und es entsteht ein zweites, dahinterliegendes Baugrundstück, so kann man gleich von Beginn an folgende Alternative wählen: Vom vorderen Grundstück wird ein 3 Meter breiter Zufahrtsstreifen herausgemessen und mit einer eigenen Flurnummer versehen. Beide Eigentümer (vorne und hinten) werden hälftig Eigentümer dieser Zufahrt und können diese nutzen, bzw. tragen selbstverständlich auch anteilige Kosten für Erstellung und Unterhaltung.

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