Checkliste Wohnungsverkauf – Alle wichtigen Informationen

Beim Verkauf einer Wohnung ist es erforderlich, alle nötigen Dokumente und Unterlagen zur Hand zu haben. Manche werden für den Notar bzw. die Aufsetzung des Kaufvertrags benötigt, wie z. B. ein Grundbuchauszug, andere wie Versicherungspolicen etc. zur Übergabe an den Käufer. Prüfen Sie in anhand der Checkliste Eigentumswohnung Verkauf, welche Dokumente Sie für Ihren Wohnungsverkauf benötigen.

Finden Sie hier alle wichtigen zum Wohnungsverkauf, Steuern, frei oder vermietet verkaufen, Ablauf, Verkaufskosten, etc: → Wohnungsverkauf

 

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Welche Unterlagen und Informationen benötigt der Verkäufer einer Eigentumswohnung? Die unten genannte Aufzählung der benötigten Unterlagen soll als Checkliste Wohnungsverkauf dienen.

 

 

Checkliste Wohnungsverkauf_01
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Checkliste Wohnungsverkauf: Unterlagen

1. Grundrissplan mit Maßangaben

2. Wohnflächenberechnung

3. Lageplan/Flurkarte

4. Teilungserklärung mit allen Nachträgen inkl. Aufteilungspläne

5. Grundbuchauszug

6. Kopie Brandversicherungsurkunde

7. Beschlusssammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft

8. Eigentümerversammlungsprotokolle der letzten 3 Jahre

9. Letzte Wohngeldabrechnung mit Rücklagenübersicht

10. Aktueller Wirtschaftsplan

11. Baubeschreibung (soweit vorhanden)

12. Energieausweis

13. Falls vermietet: Kopie Mietvertrag

14. Falls Erbpachtimmobilie: Kopie Erbbaurechtsvertrag mit allen Nachträgen


Ergänzende Informationen zur Checkliste Wohnungsverkauf

Grundrissplan
Grundrissplan

zu 1. Grundrissplan: Hier handelt es sich einfach um den Plan der Eigentumswohnung inklusive der Quadratmeterangaben. Falls der Plan unansehnlich ist, bitte nachbearbeiten oder vom Immobilienmakler erledigen lassen.

zu 2. Wohnflächenberechnung: Die Wohnflächenberechnung dient dazu, gegenüber einem Käufer oder der Bank beim Antrag eines Immobiliendarlehens die Größe der entsprechenden Immobilie nachzuweisen. Seit Mai 2020 wollen nahezu alle Banken bei der Finanzierung einen bemaßten Plan inkl. Wohnflächenberechnung. Üblich ist die Feststellung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), allerdings können z. B. bei älteren Wohnungen auch andere Berechnungsmethoden Anwendung finden, die teils stark abweichende Werte zur Folge haben können. Es empfiehlt sich, sich die Wohnflächenberechnung vor Verkaufsbeginn zu beschaffen, da sonst der Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt ins Stocken gerät. 

zu 3. Lageplan/Flurkarte: Eine Flurkarte bzw. ein daraus abgeleiteter Lageplan bilden maßstabsgetreu die Flurstücke und die Gebäude eines Gebietes ab und dienen als Nachweis für die Lage und die Grundstücksgrenzen. Enthalten sind amtlich erhobene Kenndaten zu den Grundstücken eines Gebiets wie Lage, Bebauung, Flur- und Flurstücknummern, die auch wichtige Indikatoren für die Immobilienbewertung liefern.

zu 4. Teilungserklärung: Die Teilungserklärung regelt das Innenverhältnis in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Es ist eine notarielle Urkunde, die mal 20, mal 60 oder mehr Seiten hat und die vor dem Kauf, bzw. Verkauf der Immobilie dem Käufer übergeben werden muss. Man erkennt die Teilungserklärung daran, dass auf dem notariellen Dokument entweder der Begriff „Teilungserklärung“ oder „Begründung von Wohneigentum“ steht. (Der notarielle Kaufvertrag bezieht sich darauf). Nähere Informationen gibt es hier.

zu 5. Grundbuchauszug: Hier ist es vorteilhaft sich einen neuen, vollständigen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt zu beschaffen und durchzulesen, so dass man keine unangenehme Überraschung erlebt. Es gibt da so Einiges. Auf Wunsch erledigt dies auch der Immobilienmakler für Sie.

zu 6. Brandversicherungsurkunde: Die Brandversicherungsurkunde ist ein Dokument, welches der Käufer häufig für die Finanzierung benötigt. Die Brandversicherung ist in Deutschland Pflicht und eine Kopie ist über die Hausverwaltung erhältlich.

zu 7. Beschlusssammlung: Die Beschlusssammlung ist gemäß § 24 Abs. 7 WEG verpflichtend zu führen. Hierin sind alle Beschlüsse und rechtskräftigen Urteile einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die in Eigentümerversammlungen oder Umlaufverfahren getroffen wurden, gesammelt dokumentiert. Die Beschlusssammlung ist beim Hausverwalter einsehbar.

zu 8. Eigentümerversammlungsprotokolle der letzten 3 Jahre: Falls man diese nicht mehr hat, kann man sie ebenfalls bei der Hausverwaltung anfordern. Diese Protokolle über einen Zeitraum von 3 Jahren ermöglichem dem Käufer einen Einblick in die Gemeinschaft zu bekommen und entlasten somit sozusagen den Verkäufer der Wohnung.

Energieausweis
Energieausweis

zu 9. und 10. Letzte Wohngeldabrechnung und Aktueller Wirtschaftsplan: Diese sind dafür da, damit der Kaufinteressent sehen kann, wie sich die monatlichen Wohngeldausgaben zusammensetzen, wie viel pro Jahr angespart wird, etc. Während die Wohngeldabrechnung die Vergangenheit zeigt, listet der Wirtschaftsplan die gleichen Kostenpositionen der Eigentümergemeinschaft für das laufende oder kommende Jahr auf. Die Hausverwaltung erstellt den Wirtschaftsplan und gibt damit auch die laufende Wohngeldvorauszahlung vor. Zusammen mit den Versammlungsprotokollen kann man so ein gutes Bild über die Wohnungseigentümergemeinschaft, die Hausverwaltung und mehr bekommen.

zu 11. Baubeschreibung: Gibt es noch eine Baubeschreibung aus der Bauzeit? Dann bitte den Unterlagen beifügen (auch vermerken, was neu gemacht wurde).

zu 12. Energieausweis. Dieser wurde Ihnen gewöhnlich in einem der letzten Jahre von Ihrer Hausverwaltung zugesandt. Falls Sie ihn nicht mehr haben, einfach bei der Verwaltung beantragen. Sie brauchen den Energieausweis für die Erstellung der Internetanzeige. Es ist auch ein rechtlicher Faktor.

MEIN TIPP: Beschaffen Sie sich alle Unterlagen, bevor Sie mit dem Verkauf beginnen. Es macht dann später vieles einfacher. Wenn Sie mit einem Makler arbeiten, wird er Ihnen dabei helfen.

Anmerkung: Sollten Sie daran interessiert sein, zu erfahren, wie genau ein Wohnungsverkauf abläuft, wie also die Reihenfolge der Aktionen ist, so lesen Sie meinen Artikel: Ablauf beim Wohnungsverkauf 

Hier gehts zur kostenlosen Immobilienbewertung.

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Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

Telefon +49 89-131320


Rainer Fischer ist seit 25 Jahren als ein seriöser Immobilienmakler in München tätig und er hat in dieser Zeit über 1.100 Immobilien verkauft. Er bietet  Immobilienbesitzern in München seine professionelle Hilfe für einen stressfreien Immobilien Verkauf an. Rufen Sie ihn unter Tel. +49 89-131320.


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