Wann ist steuerfreier Immobilienverkauf möglich?

Ein steuerfreier Immobilienverkauf ohne die Zahlung einer Spekulationssteuer ist grundsätzlich möglich, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und die zwei vorhergehenden Kalenderjahre selbst genutzt wurde oder, im Fall einer vermieteten Immobilie, wenn man sie mehr als 10 Jahre in seinem Eigentum hatte.

Alles zur Spekulationssteuer finden Sie hier: Spekulationssteuer Immobilienverkauf

Steuerfreier Immobilienverkauf

Wer eine Immobilie verkaufen will, für den ist es meist wichtig, dass er von seinem Mehrerlös kein Geld an das Finanzamt zahlen muss. Schließlich wird doch zumeist wieder in eine neue Immobilie investiert. Dieser Artikel beschäftigt sich daher mit dem Thema steuerfreier Immobilienverkauf.

Es geht im Wesentlichen darum, ob die Immobilie, die steuerfrei verkauft werden soll selbst genutzt wird oder vermietet ist. Hier die beiden Regeln:

1. Ist die Immobilie selbst genutzt und befindet sich im Privatbesitz, so kann man steuerfrei verkaufen (gemäß der Gesetzeslage 2023), wenn man im Jahr des Verkaufs und den beiden Kalenderjahren zuvor die Immobilie selbst genutzt hat.

2. Ist die Immobilie im Privatbesitz und vermietet, so beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre. Beim Verkauf innerhalb dieser Zeit muss man den Gewinn versteuern, wobei hier auch die Afa, die steuerliche Abschreibung, die in Anspruch genommen wurde zum Nachteil verrechnet wird. (Steuerlast erhöhend)

Hier noch einige Besonderheiten:

– War die Immobilie teilweise vermietet, teilweise selbst bewohnt und Sie verkaufen innerhalb von 10 Jahren, so sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Er kann Ihnen die Steuerlast berechnen.

– Das Erben einer Immobilie ist dann steuerfrei, wenn der Verstorbene die Immobilie bis zum Tod/Erbfall selbst genutzt hat und sie von der Witwe/dem Witwer, eingetragenen Lebenspartner oder dem Kind anschließend für mindestens zehn Jahre bewohnt wird. Ab 200 m² müssen erbende Kinder für darüber hinausgehende Wohnflächenanteile eine Steuer entrichten, Ehepartner können Immobilien jeder Wohngröße steuerfrei übernehmen, wenn sie sie danach selbst bewohnen.

– Auch beim Verkauf von offenen und geschlossenen Immobilienfonds gelten eigene Gesetze. Wann und zu welchem Grade hier ein steuerfreier Immobilienverkauf möglich ist, erfahren Sie entweder von Ihrer Fondsgesellschaft oder von Ihrem Steuerberater bzw. auch sicherlich von Ihrem Finanzberater.

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Herzliche Grüße,

Rainer Fischer
Ihr Immobilienmakler München für den stressfreien Verkauf

Rainer Fischer, Immobilienmakler für München und Umgebung
Inhaber Rainer Fischer

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Zu meiner Person: Seit 1992 arbeite ich im Bereich Immobilien und konnte in dieser Zeit über 1.100 Immobilien erfolgreich für meine Klienten verkaufen. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Immobilienkauf oder -verkauf im Raum München. 


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